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Tel.: 03 85 / 75 82 176

Augen auf beim Kauf von Sonnenbrillen

Landesamt entdeckte bei vielen Modellen Mängel

Schwerin, 4.6.10
Wer eine Sonnenbrille kauft, sollte genau hinschauen. Nicht immer ist ausreichend Schutz tatsächlich gegeben, auch wenn der Beipackzettel das verspricht. Das hat die stichprobenartige Prüfung von 85 Sonnenbrillen bei Discountern und Optik-Fachgeschäften in Mecklenburg-Vorpommern durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) ergeben. Die Mitarbeiter der Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit des Lagus haben mit einem mobilen System die Lichtdurchlässigkeit der Brillen sowie die vorgeschriebene Kennzeichnung kontrolliert. 47 Brillen wiesen Mängel auf, jede vierte Brille war unter sicherheitstechnischen Gesichtspunkten nicht in Ordnung. Sechs Verkaufsverbote musste das Lagus vor Ort aussprechen.

Beim Kauf einer Sonnenbrille sollte der Kunde auf Folgendes achten:
- Ist auf der Sonnenbrille eine CE-Kennzeichnung vorhanden?
- Sind auf Verpackung oder Beipackzettel Name und Anschrift des Herstellers oder eines anderen Produktionsverantwortlichen mit Sitz in der EU angegeben?
- Ist die Filterkategorie (CAT 0 für farblos oder ganz leicht getönt, 1, 2, 3 oder 4 für sehr dunkel getönt) angegeben?
- Falls die Sonnenbrille Gläser der Kategorie 4 besitzt, muss eine Warnung „Für den Straßenverkehr nicht geeignet“, „Nicht verkehrstauglich“ oder ein entsprechendes Symbol vorhanden sein.
- Existieren Hinweise zu Pflege und Reinigung der Sonnenbrille?
 
Brillen sind Verbraucherprodukte im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) und persönliche Schutzausrüstungen entsprechend der 8. Verordnung zum GPSG. Entsprechend diesen Rechtsvorschriften werden zum Schutz der Verbraucher Hersteller, Importeure, Bevollmächtige und Händler verpflichtet, nur sicherheitstechnisch einwandfreie Produkte auf den Markt zu bringen. Das LAGuS hat die Aufgabe, die Einhaltung des GPSG in Mecklenburg-Vorpommern zu überprüfen.


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