Im Gespräch: Gisela Anderson, Ernährungsberaterin bei der Neuen Verbraucherzentrale
Ernährungsberaterin Gisela Anderson rät zum Kauf saisonaler Produkte. Foto: mm
Schwerin, 11.6.12
Immer mehr Verbraucher legen Wert darauf, zu erfahren, wo die Lebensmittel, die sie zu sich nehmen, hergestellt werden, und auch, wie. Informationen dazu sind allerdings mitunter nur schwer zu erhalten: Die Schrift auf den Verpackungen ist sehr klein, und oft weiß der Laie auch nicht, was die angegebenen Inhaltsstoffe und die Angaben zur Herkunft überhaupt bedeuten. Wir sprachen über dies und anderes mal mit Gisela Anderson, Ernährungsberaterin bei der Neuen Verbraucherzentrale Schwerin.
Schweriner Kurier: Sehen Sie die gegenwärtige Kennzeichnungspflicht auf Lebensmittelverpackungen als ausreichend an?
Gisela Anderson: Nein, absolut nicht. Lebensmittelproduzenten sind zwar verpflichtet, auf Lebensmittelfertigpackungen anzugeben, wer das Erzeugnis in den Verkehr gebracht hat. Gemäß der geltenden Vorschriften kann aber statt des Herstellers der Verpacker oder der Verkäufer angegeben werden. Angaben, wie „Hergestellt für XY“ helfen nicht weiter bei der Suche nach Herkunft des Lebensmittels.
Verpflichtende Herkunftsangaben findet man zur Zeit nur bei einigen Lebensmittelgruppen. Verlässliche Angaben zum Ursprungsland sind bei vielen Obst- und Gemüsearten (unverarbeitet) vorgeschrieben, sowohl bei verpackter als auch bei loser Ware. Bei Eiern, Fisch, Rindfleisch, nativen Olivenölen und Honig sowie für ökologische Lebensmittel gibt es Vorschriften für eine Herkunftskennzeichnung.
Wäre es denkbar, ähnlich wie bei der Eierkennzeichnung bei allen Lebensmitteln einen vergleichbaren Code anzubringen? Sollte es beim Fleischer oder Bäcker auch entsprechende Hinweisschilder geben zur Herkunft der Rohstoffe und beispielsweise zur Art der Haltung der verarbeiteten Tiere?
Solange der Verbraucher nicht klar nachvollziehen kann, woher die von ihm gekauften Lebensmittel kommen und wie sie hergestellt wurden, gibt es ganz klar noch weiteren Handlungsbedarf. Nehmen Sie die Pflichtangaben zur Herkunft von Rindfleisch. Diese gelten nur für unbehandeltes frisches, gekühltes und gefrorenes Rindfleisch, zerkleinertes Rindfleisch und Rinderhackfleisch. Auch gemischter Gulasch oder gemischtes Hackfleisch ist „etikettierungspflichtig“, wenn der Rindfleischanteil mindestens 50 Prozent beträgt. Sobald das Rindfleisch aber weiter verarbeitet wird, wobei schon eine geringe Salzzugabe ausreicht, entfällt die Pflicht zur Angabe des Herkunftslandes.
Es gibt auf der anderen Seite auch durchaus positive Ansätze: Bei der Fischkennzeichnung beispielsweise gehen viele Hersteller über das hinaus, was der Gesetzgeber fordert: Hier werden nicht nur frische, sondern auch verarbeitete Lebensmittel gekennzeichnet.
Aber wie sieht es mit der Schriftgröße bei der Kennzeichnung aus? Gehört die Lupe zur Grundausstattung des Verbrauchers?
In der EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist für alle verpflichtenden Angaben eine Schriftgröße von mindestens 1,2 Millimeter bezogen auf die „x“-Höhe festgelegt. Die Verbraucherzentralen hatten sogar drei Millimeter gefordert, konnten sich damit allerdings nicht durchsetzen. Festgelegt aber ist: Die Schrift muss so gestaltet sein, dass eine gute Lesbarkeit sichergestellt ist.
Bei manchem Hersteller fallen 1,2 Millimeter aber verdammt klein aus – im Zweifelsfall also doch die Lupe. Die brauchen wohl vor allem Allergiker, denn für sie hat es mitunter gravierende Folgen, wenn sie etwas nicht lesen können …
Die Allergenkennzeichnung betrifft zur Zeit 14 Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können und deshalb direkt im Zutatenverzeichnis verpackter Lebensmittel genannt werden müssen. Für verpflichtende Informationen über allergene Zutaten loser Ware sowie in der Gemeinschafts- und Außer-Haus-Verpflegung wurden in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung Regelungen getroffen, für die es noch Übergangsfristen gibt. Allergene sollen danach künftig zumindest farblich hervorgehoben werden. Aber Sie haben recht: Befriedigend ist die Situation momentan für die Betroffenen nicht. An sich muss ich ohne großes Suchen sofort sehen, ob dieses Produkt für mich verträglich ist oder nicht.
Alles in allem setzen Sie sich als Neue Verbraucherzentrale also mit dafür ein, dass es eine Verbesserung der Kennzeichnungspflicht gibt?
Selbstverständlich. Wir fordern für die Verbraucher eine größtmögliche Transparenz, um Erzeugung, Transport und Vermarktung nachvollziehen zu können. Das geht nur, wenn die Verbraucher selbst dieser Forderung Nachdruck verleihen: Man sollte immer nachfragen oder sich beschweren, wenn Informationen nicht ausreichen oder man sich getäuscht fühlt.
Unabhängig von der Lebensmittelkennzeichnung: Setzen Sie sich auch dafür ein, dass mehr regionale Produkte im Angebot sind?
Initiativen zur Vermarktung regionaler Produkte begrüßen wir natürlich. Die Definition des Begriffes Region kann dabei nur den Initiatoren überlassen bleiben. Und ob es gelingt, wieder mehr regionale Produkte am Markt zu platzieren, hängt mit vom Verbraucher ab: Er hat ja grundsätzlich schon die Möglichkeit zu prüfen und zu entscheiden, was er kauft. Und bei Obst und Gemüse sollte man sich vielleicht wieder mehr darauf besinnen, was saisonal im Angebot ist. Einen Saisonkalender der Verbraucherzentrale findet man übrigens im Internet unter www.nvzmv.de/Beratung/Flyer_NVZ/Saisonkalender.pdf.
Wo und was kaufen Sie selbst am liebsten ein?
Am liebsten schon Regionales. Heute Mittag zum Beispiel war ich am Bio-Stand vorm Bahnhof. Aber das geht nicht immer, ich kaufe schon auch im Discounter ein. Dort regionale Produkte zu bekommen, ist aber eher schwierig.
Gespräch: I. Schwaß