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Kita-Mitarbeiter sollen nachweisen, dass sie nicht rechtsextrem sind

Sozialministerin schafft neue Regelung

Schwerin, 26.7.10
Sozialministerin Manuela Schwesig will die Kinder in
Mecklenburg-Vorpommern vor rechtsextremen Einflüssen in
Kindertagesstätten schützen. Träger von Einrichtungen müssen vom 1.
August an nachweisen, dass sie und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
auf dem Boden der Verfassung stehen. „Wer sich nicht zweifelsfrei zum
Grundgesetz bekennt, der darf keine Kita übernehmen“, sagte Schwesig
heute in Schwerin. Es habe bereits Versuche von Rechtsextremen gegeben,
die jedoch abgewendet wurden.

„Die Bildung von Kindern muss auf Basis der grundgesetzlichen
Werteordnung erfolgen, heißt es in der Präambel zum
Kindertagesförderungsgesetz. Das ist für uns die Basis, um von den
Trägern eine Erklärung zu verlangen, dass sie hinter diesen Werten
stehen“, so die Ministerin. Wer dieses Bekenntnis verweigere, werde
künftig keine Erlaubnis für den Betrieb einer Kita bekommen.

Der Erlass gilt für alle Neuanträge, nicht für die bestehenden rund
1.100 Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Anlassbezogen - etwa bei
einem Trägerwechsel – wird der Erlass jedoch wirksam.

Die anerkannten Träger, wie die Mitglieder der Wohlfahrtsverbände,
müssen eine Selbsterklärung abgeben, wonach sie Sorge dafür tragen,
dass die Erzieherinnen auf dem Boden der Verfassung stehen. Bei den
freien Trägern müssen zudem persönliche Erklärungen abgegeben werden, ob
die handelnden Personen für die freiheitlich demokratische Grundordnung
eintreten. Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte werden
grundsätzlich um Stellungnahme gebeten, ob und inwieweit der Träger eine
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

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