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Weitergabe von Daten durch Meldebehörde?

Landesdatenschutzbeauftragter lehnt Gesetzentwurf ab

Foto: Weitergabe von Daten durch Meldebehörde?
Reinhard Dankert ist gegen das neue Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens. Foto: lfdmv
Schwerin, 14.7.12
Ende Juni hat der Bundestag ein „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ beschlossen, das das bisherige Melderecht einschneidend verändert. Nach diesem Entwurf erhalten Firmen nun für „Zwecke der Werbung oder des Adresshandels“ unkompliziert Melderegisterauskünfte selbst im Falle des Widerspruchs durch die betroffene Person, „wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden“.
Reinhard Dankert, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern, erklärte dazu am Montag dieser Woche in Schwerin: „Diese recht versteckte Änderung hat gravierende Konsequenzen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Mit der Änderung des Gesetzes würde eine nicht mehr aktuelle Adresse genügen und schon könnten die Firmen sich die behördlich beschafften, geprüften aktuellen Adressen (auch bei vorhandenem Widerspruch) besorgen. Auch Adresshändler könnten sich auf diesem Wege auf einfache Weise bedienen und die so gewonnenen geprüften Daten weiterveräußern.“
Den Bürgern in unserem Lande empfiehlt Dankert dringend, bei den Meldebehörden unverzüglich gegen die Weitergabe ihrer Daten Widerspruch einzulegen, insbesondere solange das bisherige Gesetz noch wirksam ist. Entsprechende Formulare zum Herunterladen findet man auf der Internetseite des Landesdatenschutzbeauftragten unter der Adresse www.lfd.m-v.de (kli­cken auf „Download“ und dann runterscrollen auf „Verwaltung/Organisation“ - oder einfach von hier unten von unserer Seite ziehen).
„Der Landesregierung empfehle ich, im Rahmen der zweiten Bundesratsbefassung dieses Entwurfes auf  datenschutzrechtliche Verbesserungen zu drängen beziehungsweise den Entwurf in der vorliegenden Form abzulehnen“, erklärt Dankert. „Eine entsprechende gemeinsame Erklärung aller Datenschutzbehörden ist in der Vorbereitung.“
Massive Proteste gegen den neuen Gesetzentwurf, der vor Inkrafttreten erst noch durch den Bundesrat beschlossen werden muss, kommen nicht nur von Reinhard Dankert, sondern auch von den Opposiotionsparteien – insbesondere den Grünen und der Linken. Aber auch in der Öffentlichkeit wird zunehmend die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines solchen Gesetzes aufgeworfen: Verkauf persönlicher Daten? Eine Art Sommerschlussverlauf des Datenschutzes …? red


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